Briefing (XVII)
Liebe GEZ,
warum seid ihr eigentlich immer so kompliziert? Die Sache ist doch an sich ganz einfach: Ich bin kein Rundfunkteilnehmer, ihr kriegt von mir kein Geld und ich bin als Nicht-Rundfunkteilnehmer auch nicht verpflichtet, euch irgendwelche Auskünfte zu erteilen, weder schriftlich noch an Wohnungstür.
Wenn ihr mir dann einen euerer Gebührenfahnder nach Hause schickt, weil ich die Bettelbriefe grundsätzlich in die Rundablage (ironisch: Papierkorb) packe, und ich dem Herrn genau das mitteile, dieser den Sachverhalt aber von mir unterschrieben haben will, dann schicke ich ihn selbstverständlich ohne Unterschrift wieder seines Weges (denn, ich widerhole mich: Ich bin nicht auskunftspflichtig, so sagt es der Rundfunkstaatsvertrag) und ihr kriegt natürlich zusätzlich wieder einmal eine Beschwerdemail von mir. Wenn ihr dann aber behauptet, ich wäre im Falle eines Besuches doch auskunftspflichtig, falls „berechtigte Anhaltspunkte“ vorliegen, dass ich Rundfunkgeräte besitze und dass diese Anhaltspunkte eigentlich schon damit erfüllkt wären, dass „heute bereits jedes Kind im Alter von 6 Jahren im Haushalt der Eltern Radio und Fernsehen konsumiert“, dann komme ich mir etwas veräppelt vor, denn in diesem Falle wäre die ganze Anhaltspunkteklausel des RStV doch sowieso überflüssig, oder besucht ihr etwa auch Kinder unter 5 Jahren zu Hause und habt bei denen dann ausnahmsweise keinen Verdacht? Na ja, wie dem auch sei: Das nächste Mal gibt’s halt doch wieder direkt ein Hausverbot.
Und falls irgendwann, in einer weit entfernten, theoretischen Zukunft zufällig meine Kinder, egal ob unter oder über 6 Jahren die Tür öffnen sollten: Bei mir im Haushalt konsumieren die gar nix.
Euer
Sebastian