Stellungnahme der Universität Bayreuth aus einem ehrlicheren Paralleluniversum.

Die Prüfungskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat gestern und heute getagt und beschlossen, dem Wunsch des Herrn „Dr.“(1) Freiherr Karl-Theodor zu Guttenberg, seinen Titel „dauerhaft ruhen zu lassen“ und damit die Plagiatsaffäre möglichst schnell und geräuschlos vom Tisch zu wischen, nachdem die Beweislast so erdrückend wurde, dass ein weiteres Leugnen nicht mehr möglich war, nicht nachzukommen. In § 16 („Ungültigkeit der Promotionsleistung“) der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist ausdrücklich nur von Täuschung als möglichem Grund für den nachträglichen Entzug eines Doktorgrades die Rede. Die Kommission, darauf weisen die Mitglieder einstimmig hin, wird also in den nächsten Tagen intensiv prüfen, ob eine solche Täuschung in der Arbeit von Herrn „Dr.“ Freiherr zu Guttenberg vorliegt und entsprechend handeln. Aufgrund der bereits bekannt gewordenen Plagiate in erheblichem Umfang ist davon auszugehen, dass die Kommission eine Täuschung feststellen und den Herrn „Dr.“ Freiherr zu Guttenberg damit nicht nur des Plagiats, sondern auch der mehrfachen öffentlichen Lüge zweifelsfrei überführen wird.

Die wörtliche und sinngemäße Übernahme von Textstellen ohne jegliche Kennzeichnung verstößt nach der Rechtsprechung gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens. Aufgrund des Umfangs der Verstöße gegen diese Grundsätze, die nach bisherigem (von der Kommission noch nicht detailliert geprüftem) Kenntnisstand auf beinahe 73% aller Seiten der Dissertation zu finden sind und die sich auf eine große Zahl von Quellen beziehen, ist für jeden, der eine Universität schon einmal von innen gesehen hat und auch nur zwei Gehirnzellen sein Eigen nennt, davon auszugehen, dass entweder eine vorsätzliche Täuschung oder eine gravierende psychische Abnormität (vulgo: „schwerer Realitätsverlust“) beim Verfasser vorliegt.

Die genaue Untersuchung der Frage der Täuschung kann die Kommission schon deswegen auf keinen Fall einfach dahinstehen lassen, weil der Verteidigungsminister „Dr.“ Freiherr Karl-Theodor zu Guttenberg nicht nur in den letzten Tagen mehrfach öffentlich behauptet hat, dass seine Arbeit „kein Plagiat“ sei, sondern bis heute vorgibt, nicht „bewusst getäuscht“ zu haben und damit all jene unserer Studenten, Absolventen und Promovenden verhöhnt, die ihre Arbeiten in mühevoller Kleinarbeit anfertigen, ohne abzuschreiben, oft neben beruflichen Belastungen zur Finanzierung unserer exorbitant hohen Studiengebühren. Der Ruf der Universität Bayreuth stünde auf dem Spiel, wenn wir uns an dieser Stelle dem Wunsch des „Dr.“ Freiherrn zu Guttenberg anschließen, seinen Titel ohne genauere Prüfung der Täuschung einziehen und einfach einen anderen Paragraphen vorschieben würden, gegen den er alternativ verstoßen haben könnte. In diesem Falle stünden wir wie eine Marionettenuniversität aus dem tiefsten Bayern da, deren wissenschaftliche Entscheidungen von der CSU diktiert werden, vom „summa cum laude“ bis hin zum „will doch kein Doktor mehr sein, um mein politisches Amt zu retten“. Das können wir uns auf keinen Fall leisten.

Das Verfahren der Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist also noch nicht beendet, nur weil Herr „Dr.“ Freiherr zu Guttenberg es gerne so hätte, sondern fängt gerade erst an. Mit ersten Ergebnissen ist im Laufe der nächsten Woche zu rechnen, denn wenn man mal ehrlich ist, dann haben die Freiwilligen im Internet eigentlich das meiste von unserer Arbeit schon erledigt, wir müssen also nur kurz nachschlagen, ob das jeweils so stimmt, was nicht besonders lange dauern sollte.

(1) Demonstration der korrekten Setzung von Anführungszeichen.

Link: Die tatsächliche Stellungnahme der Universität „Buyreuth“.


Peter (2008)

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